Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung regeln Sie, was im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit medizinisch unternommen oder unterlassen werden soll. Nach langer politischer Diskussion wurde im Jahr 2009 eine gesetzliche Regelung gefunden, wonach eine Patientenverfügung bindend für die behandelnden Ärzte ist, wenn die Verfügung von einem einwilligungsfähigen, volljährigen Menschen schriftlich abgefasst wurde.
Das Thema Patientenverfügung ist komplex und hängt von sehr individuellen Faktoren ab. Wir raten daher davon ab, hier Formulare mit Ankreuzmöglichkeiten zu benutzen, sondern empfehlen eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Grundsätzlich gilt: Ein durchsetzungsfähiger Bevollmächtigter oder Betreuer, der über Ihre Einstellung zu diesem Thema gut informiert ist, stellt am zuverlässigsten sicher, dass Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden.
Einen guten Überblick bietet die Broschüre der Bundesregierung zu diesem Thema.