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Vorsorge

Sorgen? Vorsorge!

Und das selbstbestimmt!

Es kann jeden von uns treffen, jederzeit.

Durch Unfall, Erkrankung oder auch als Folge des Alters kann jeder – manchmal von heute auf morgen – in die Situation kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln zu können. Die weit verbreitete Annahme, dass dann automatisch der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder Entscheidungen treffen können, ist falsch. Ohne bevollmächtigt oder zum Betreuer bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für Sie regeln (eine Ausnahme bildet lediglich das Notvertretungsrecht für Ehe- und Lebenspartner, dazu finden Sie weitere Informationen hier.

Deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig Vorsorge zu betreiben und zu bestimmen, wer im Falle eines Falles Ihre Interessen vertreten soll. Nur so können Sie bei Zeiten bestimmen, was im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit mit Ihnen geschehen soll – oder auch, was unterlassen werden soll.

Im Wesentlichen gibt es drei Vorsorgemöglichkeiten, die teilweise auch ineinander übergehen können: