Vorsorgevollmacht
Sie ist der private Weg der Vorsorge. In ihr bestimmen Sie, wer Sie in welchen Bereichen vertreten soll. Eine Vollmacht geht einer gesetzlichen Betreuung vor – wenn die Vollmacht ausreicht, Ihre Angelegenheiten zu regeln, ist kein Platz für eine gesetzliche Betreuung.
Das sollten Sie beachten:
- Eine Vollmacht setzt voraus, dass Sie jemandem vollkommen vertrauen. Der Bevollmächtigte wird in der Regel nicht kontrolliert.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein
- Eine Vollmacht ist zwar grundsätzlich frei in der Form, aus Beweisgründen ist aber die Schriftform unumgänglich
- Wenn die Vollmacht auch die Verfügung über Grundbesitz umfasst, muss sie notariell beurkundet oder zumindest öffentlich beglaubigt sein
- Die Vollmacht ist nur im Original gültig, sie sollte daher gut aufbewahrt werden, der Bevollmächtigte sollte wissen, wo sich das Original befindet
- Von Zeit zu Zeit sollten Sie überprüfen, ob die Vollmacht immer noch Ihren Wünschen entspricht. Auch eine Änderung setzt Ihre Geschäftsfähigkeit voraus
- Sie können die Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren
- Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie die Vollmacht sehr kostengünstig registrieren lassen, damit im Ernstfall schnell herausgefunden werden kann, wer Ihr Bevollmächtigter ist.
Die unnötige Einrichtung einer Betreuung wird hierdurch vermieden. Wenn Sie es wünschen, kann die Eintragung auch durch den Verein erfolgen, hierdurch werden die ohnehin geringen Kosten noch weiter reduziert.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Ministeriums für Justiz und Gesundheit zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht. Da das Thema recht komplex ist, empfehlen wir eine zusätzliche Beratung durch den Betreuungsverein.
Ein Formular zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht finden Sie hier